Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.⁠ ⁠Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der INVESTPOINT AG (nachfolgend „Gesellschaft“) und ihren Kunden. Sie gelten für sämtliche Leistungen der Gesellschaft, insbesondere: • Strukturierung und Vermittlung von Finanzierungen • Kredit- und Leasingvermittlung • Investoren- und Kapitalstrukturierungen • Immobilienvermittlung • Projektkoordination • Edelmetallvermittlung • projektbezogene Koordinations- oder Generalunternehmerleistungen Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 2.⁠ ⁠Rolle der Gesellschaft Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen im Bereich der strukturierten Aufbereitung, Koordination und Vermittlung von Finanzierungs-, Investitions- und Projektvorhaben. Die Gesellschaft ist kein Kreditinstitut, keine Bank und kein Vermögensverwalter. Finanzierungs- oder Investitionsverträge kommen ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande. 3.⁠ ⁠Projekt- und Koordinationsleistungen Im Rahmen projektbezogener Mandate kann die Gesellschaft: • koordinierende Leistungen, • strukturierende Projektentwicklung, • oder Generalunternehmerleistungen übernehmen. Soweit die Gesellschaft als Generalunternehmer tätig wird, erfolgt dies ausschliesslich auf Grundlage einer gesonderten Projektvereinbarung. 4.⁠ ⁠Vergütung Die Gesellschaft ist berechtigt, für ihre Leistungen Honorare, Provisionen oder projektbezogene Vergütungen zu erheben. Vergütungsvereinbarungen können mit dem Kunden oder mit Partnern bestehen. 5.⁠ ⁠Haftung Die Gesellschaft haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausschliesslich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Verantwortung für Investitions- und Finanzierungsentscheidungen liegt ausschliesslich bei den jeweiligen Vertragsparteien. 6.⁠ ⁠Vertraulichkeit Die Gesellschaft behandelt projekt- und mandatsbezogene Informationen vertraulich, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. 7.⁠ ⁠Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
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